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   BFH, 20.09.1996 - VI R 43/93   

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https://dejure.org/1996,3855
BFH, 20.09.1996 - VI R 43/93 (https://dejure.org/1996,3855)
BFH, Entscheidung vom 20.09.1996 - VI R 43/93 (https://dejure.org/1996,3855)
BFH, Entscheidung vom 20. September 1996 - VI R 43/93 (https://dejure.org/1996,3855)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    FGO § 65 Abs 1, FGO § 67 Abs 1, FGO § 41 Abs 2 S 1
    Anfechtungsklage; Feststellungsklage; Klageänderung; Streitgegenstand

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.09.1985 - IV R 180/83

    Verfahrensbeteiligter bei der Klage einer KG gegen Ergebnisse einer Aussenprüfung

    Auszug aus BFH, 20.09.1996 - VI R 43/93
    In der Auslegung prozessualer Willenserklärungen, die im erstinstanzlichen Klageverfahren abgegeben worden sind, ist das Revisionsgericht frei; es ist insoweit auch nicht an die Auslegung durch die Vorinstanz gebunden (BFH-Urteil vom 25. September 1985 IV R 180/83, BFH/NV 1986, 171).
  • BFH, 09.11.1983 - II R 71/82

    Erstattungsanspruch - Gesondertes Erstattungsverfahren - Ablehnung eines Antrages

    Auszug aus BFH, 20.09.1996 - VI R 43/93
    Für die Einordnung und Würdigung einer Klageart kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den Inhalt des Klagebegehrens, d. h. auf den Charakter des begehrten Urteilsspruchs an, der ggf. im Wege der Auslegung zu ermitteln ist (vgl. BFH-Urteil vom 9. November 1983 II R 71/82, BFHE 140, 13, BStBl II 1984, 446; Gräber/von Groll, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 40 Anm. 11).
  • BFH, 23.11.1988 - X R 1/86

    1. Die Vermietung von Ferienwohnungen in einem Appartementhaus als Teilbetrieb -

    Auszug aus BFH, 20.09.1996 - VI R 43/93
    Die Auffassung des FG, wegen der Fassung des Klageantrags manifestiere sich in der Klageschrift eine Feststellungsklage, verkennt die Unterscheidung zwischen Klagebegehren und Klageantrag (vgl. dazu BFH-Urteil vom 23. November 1988 X R 1/86, BFHE 155, 521, BStBl II 1989, 376).
  • BFH, 26.11.1979 - GrS 1/78

    Sachentscheidung - Mündliche Verhandlung - Voraussetzung einer Sachentscheidung -

    Auszug aus BFH, 20.09.1996 - VI R 43/93
    Für eine Sachentscheidung sei lediglich die Bezeichnung des Streitgegenstandes durch den Sachvortrag, nicht aber ein Klageantrag erforderlich (Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 26. November 1979 GrS 1/78, BFHE 129, 117, BStBl II 1980, 99).
  • BFH, 19.10.2016 - II R 44/12

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft

    In der Auslegung prozessualer Willenserklärungen, die im erstinstanzlichen Klageverfahren abgegeben worden sind, ist das Revisionsgericht frei; es ist insoweit nicht an die Auslegung durch die Vorinstanz gebunden (BFH-Urteil vom 20. September 1996 VI R 43/93, BFH/NV 1997, 249).
  • BFH, 29.04.2009 - X R 35/08

    Zugang eines Steuerbescheids - Beweislast - Auslegung eines Klageantrags

    Der Klageantrag ist daher entsprechend dem Klagebegehren auszulegen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. September 1996 VI R 43/93, BFH/NV 1997, 249).
  • BFH, 08.07.1998 - I R 23/97

    Klagebegehren bei Schätzungsbescheiden

    Dann muß nämlich der anerkannte Grundsatz durchgreifen, daß die Auslegung einer Klageschrift sich vorrangig nicht an deren Wortlaut, sondern vor allem an dem erkennbaren tatsächlichen Ziel des Klägers orientieren muß (BFH-Urteile vom 23. Januar 1997 IV R 84/95, BFHE 182, 273, BStBl II 1997, 462, 463; vom 20. September 1996 VI R 43/93, BFH/NV 1997, 249).
  • BSG, 10.10.2018 - B 13 R 29/17 R

    Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bei der

    Die davon abweichende Auslegung des LSG als isolierte Anfechtungsklage in Bezug auf die Aufhebung des Vormerkungsbescheids ist mit dem Rechtsmittel angreifbar und von Amts wegen ohne ausdrückliche Verfahrensrüge zu beachten ( vgl BSG Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - BSGE 97, 217 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 1, RdNr 27; BVerwG Beschluss vom 27.4.2011 - 8 B 56/10 - Juris RdNr 4; BFH Urteil vom 20.9.1996 - VI R 43/93 - Juris RdNr 8; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG , 12. Aufl 2017, § 140 RdNr 2c mwN ) .
  • FG Niedersachsen, 12.12.2023 - 13 K 97/23

    Attribut; Berichtigung; Bestreiten; Feststellungsbescheid;

    Für die Ermittlung des Klageziels und der Klageart kommt es nicht auf die formale Bezeichnung, sondern auf den Charakter des begehrten Urteilsspruchs an (BFH-Urteil vom 20. September 1996 VI R 43/93, BFH/NV 1997, 249, Rz. 8 bei juris).
  • BFH, 16.03.2022 - VIII R 19/19

    Ordnungsgemäße Bekanntgabe eines Steuerbescheids bei vermuteter Bevollmächtigung

    In der Auslegung prozessualer Willenserklärungen, die im erstinstanzlichen Klageverfahren abgegeben worden sind, ist das Revisionsgericht frei; es ist insoweit nicht an die Auslegung durch die Vorinstanz gebunden (BFH-Urteile in BFHE 255, 367, BStBl II 2017, 797, und vom 20.09.1996 - VI R 43/93, BFH/NV 1997, 249).
  • FG Köln, 07.07.2010 - 2 K 3265/08

    Klagen gegen Vergabe der Steuer-ID abgewiesen

    Für die Einordnung und Würdigung einer Klageart kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den Inhalt des Klagebegehrens, d.h. auf den Charakter des begehrten Urteilsspruchs an, der ggf. im Wege der Auslegung zu ermitteln ist (BFH-Urteil vom 20. September 1996, VI R 43/93, BFH/NV 1997, 249).

    Prozesserklärungen sind nach dem Grundsatz auszulegen, dass im Zweifel gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BFH-Urteil vom 20. September 1996, VI R 43/93, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 30.05.2014 - I B 118/13

    Auslegung des Klageantrags

    Für die Einordnung und Würdigung einer Klageart kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den Inhalt des Klagebegehrens, d.h. auf den Charakter des begehrten Urteilsausspruchs an, der ggf. im Wege der Auslegung zu ermitteln ist (BFH-Urteil vom 20. September 1996 VI R 43/93, BFH/NV 1997, 249, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 25.06.2012 - 8 K 3603/11

    Änderung des bestandskräftigen Bescheids über den Grundbesitzwert bei

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Zweifel das gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der rechtverstandenen Interessenlage entspricht (BFH-Urteile vom 20. September 1996 VI R 43/93, BFH/NV 1997, 249 und vom 29. April 2009 X R 35/08, BFH/NV 2009, 1777).
  • FG Köln, 07.07.2010 - 2 K 2999/08

    Verfassungsmäßigkeit der Steueridentifikationsnummer

    Für die Einordnung und Würdigung einer Klageart kommt es nicht auf die Bezeichnung, sondern auf den Inhalt des Klagebegehrens, d.h. auf den Charakter des begehrten Urteilsspruchs an, der ggf. im Wege der Auslegung zu ermitteln ist (BFH-Urteil vom 20. September 1996, VI R 43/93, BFH/NV 1997, 249).

    Prozesserklärungen sind nach dem Grundsatz auszulegen, dass im Zweifel gewollt ist, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage entspricht (BFH-Urteil vom 20. September 1996, VI R 43/93, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 16.03.2005 - VIII B 87/03

    Klageverfahren; örtliche Zuständigkeit des FA; Wegzug des Stpfl.

  • BFH, 05.03.2009 - XI B 49/08

    Darlegung von Verfahrensmängeln: Entscheidungserheblichkeit, überlange

  • FG Hamburg, 06.03.2008 - 3 K 26/08

    Gewinnfeststellung für vollbeendete KG - Streitgegenstand - Verjährung

  • FG Saarland, 14.12.2001 - 1 K 130/00

    Auslegung von Prozesserklärungen eines Bevollmächtigten (§§ 133 BGB; 367 Abs. 2

  • BFH, 20.03.1998 - VIII B 33/97

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 67/03

    Rechtsweg und Klageart bei finanzamtlichem Insolvenzantrag / maßgebender

  • FG München, 21.05.2003 - 10 K 1892/00

    Erlass von Nachzahlungszinsen; Erlass von Zinsen nach § 233 a AO zur

  • FG Saarland, 14.04.2003 - 1 K 162/00

    Klägerfreundliche Auslegung eines weiteren Einspruchs als Anbringung einer

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